AUFTRITTSBEDINGUNGEN
AUFTRITTSBEDINGUNGEN
Bühnenanweisung
1. Alle Teile der Bühne, inklusive Zugänge und alle Gegenstände an, auf und über der Bühne müssen schwer entflammbar und staubfrei sein. Es gelten die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen.
2. Die Bühnenmaße dürfen nicht unterschreiten: Höhe: 7m, Breite: 8m, Tiefe: 6m, Sicherheitsabstand: 3m, zusätzlich werden noch 2m² in der Nähe der Bühne( wenn möglich nicht fürs Publikum einsehbar) benötigt, um die Instrumente zu entzünden und zu löschen.
3. Der Bühnenuntergrund muss eben, rutschfest und frei von Stolpermöglichkeiten sein sowie eine hitzebeständige, feuerunempfindliche Oberfläche haben. Auch im näheren Umkreis der Auftrittsfläche sollten sich keine entflammbaren Gegenstände befinden, um die Sicherheit aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
4. Minimale Verunreinigungen durch Brennflüssigkeiten lassen sich im Bühnenbereich nur schwer vermeiden. Nach dem Auftritt besteht evtl. erhöhte Rutschgefahr.
5. Das Sicherheitspersonal des Veranstalters ist verantwortlich, den Schutz der Darstellenden vor gefährdendem und behinderndem Verhalten des Publikums wie beispielsweise „in die Auftrittsfläche reinlaufen“ zu gewährleisten und obliegt nicht den Spreeflammen. Zur Eigensicherung benötigte Löschmittel (Löschdecken und Feuerlöscher) sind immer einsatzbereit dabei. Diese ersetzen nicht die Löschmittel, welche vom Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltung vorgehalten werden müssen.
6. Die Spreeflammen benötigen zur Stromversorgung einen Schuko-Anschluss mit 230 V auf 16 A abgesichert bereit zu stellen.
Versorgung
7. Vegetarische Verpflegung und Unterbringung müssen bei einer Entfernung von mehr als 100 km zwischen dem Auftrittsort und Berlin gewährleistet sein.